23.07.2023

Episode 21 | Chatbots und Urheberrecht

Die US-Autorin Sarah Silverman sowie einige weitere Autoren klagen in den USA gegen OpenAI. Begründung: Der Chatbot ChatGPT habe ihre Werke ungefragt und unerlaubt gelesen – und würde den Inhalt wiedergeben. Eine Frage des Urheberrechts.Wir brauchen ein Urheberrecht, das im 21. Jahrhundert ankommt

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Hintergründe: Urheberrecht: Autoren klagen gegen ChatGPT

Die US-Komikerin Sarah Silverman hat zusammen mit anderen Autoren gegen OpenAI geklagt, die Firma, die ChatGPT betreibt.

Der konkret Vorwurf: Urheberrechtsverletzung! Die Autoren begründen ihre Klage damit, dass der Chatbot unter anderem mit ihren Texten, um genauer zu sein: mit ihren Bpchern trainiert wurde – und das ohne Wissen und Zustimmung der Autoren. Die Werke seien aber urheberrechtlich geschützt.

Dazu muss man wissen: KI-Systeme wie ChatGPT oder Bard von Google wurden und werden mit Milliarden von Texten „trainiert“, damit sie sich zum einen die sprachlichen Fähigkeiten draufschaffen, zum anderen aber auch das Wissen, das in den Texten zugrunde liegt. Dazu werden Bücher, Artikel, Berichte, Geschichten, Skripte, Diskussionen etc. verwendet, die öffentlich im Netz zugänglich sind. Sarah Silverman und einige weitere Autoren sind der Ansicht: Das geht nicht – und wenn es passiert, müsste es zumindest bezahlt werden.